Folgende Auslagen können nach Vorlage eines gültigen Belegs erstattet werden:
- Tankbelege (Kraftstoff oder Strom) – siehe eigener Artikel
- Maut- und Vignetten-Belege
- Parkgebühren, sofern beauftragt
- AdBlue auffüllen, wenn die Fahrzeug-Warnung dazu auffordert (Behandlung wie Tankbeleg)
- Sonstige auftragsspezifische Auslagen, sofern vorab freigegeben
Nicht erstattet werden:
- Verpflegung, Unterbringung
- Eigene Reisekosten zum Abholort / vom Abgabeort (außer ausdrücklich vereinbart)
- Telekommunikationskosten
Einreichung: Über App oder Portal innerhalb von 24 Stunden ab Reservierungstermin. Beleg muss klar lesbar sein (Datum, Betrag, Anbieter, Beschreibung).
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