Welche Kosten und Belege können eingereicht werden?

Folgende Auslagen können nach Vorlage eines gültigen Belegs erstattet werden:

  • Tankbelege (Kraftstoff oder Strom) – siehe eigener Artikel
  • Maut- und Vignetten-Belege
  • Parkgebühren, sofern beauftragt
  • AdBlue auffüllen, wenn die Fahrzeug-Warnung dazu auffordert (Behandlung wie Tankbeleg)
  • Sonstige auftragsspezifische Auslagen, sofern vorab freigegeben

Nicht erstattet werden:

  • Verpflegung, Unterbringung
  • Eigene Reisekosten zum Abholort / vom Abgabeort (außer ausdrücklich vereinbart)
  • Telekommunikationskosten

Einreichung: Über App oder Portal innerhalb von 24 Stunden ab Reservierungstermin. Beleg muss klar lesbar sein (Datum, Betrag, Anbieter, Beschreibung).

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